Im Trauerfall

Was ist im Trauerfall zu tun?

Tritt ein Todesfall ein, entscheidet der Sterbeort darüber, welche Schritte zu setzen sind. Wenden Sie sich an uns, wir informieren Sie gerne ausführlich.

Kontakt

 

Zu Hause:

  • Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt. Er stellt den ärztlichen Behandlungsschein aus.
  • Wir bzw. der behandelnde Arzt verständigt den Totenbeschau-Arzt.
  • Gibt der Totenbeschau-Arzt den Verstorbenen frei, können wir den Verstorbenen für die Beerdigung einkleiden und einsargen. Bekleidung für den Verstorbenen (ohne Schuhe) können Sie auch bei uns abgeben.
  • Der Totenbeschau-Arzt stellt die „Anzeige des Todes“ aus, sie ist wichtig für die Eintragung im Sterbebuch am zuständigen Standesamt. In der Regel beziehen wir die Anzeige des Todes direkt vom Totenbeschau-Arzt, um damit alle weiteren Schritte für Sie zu unternehmen.
    Gibt der Totenbeschau-Arzt den Verstorbenen nicht frei, wird der Leichnam zur Klärung der Todesursache in eine Krankenanstalt gebracht. Welche das im Einzelfall ist, erfahren Sie von uns.

 

Im Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz:

  • Rufen Sie uns an, sobald Sie die Nachricht über den Trauerfall erhalten. Wir setzen uns mit den Mitarbeitern des Krankenhauses (Pflegeheims oder Hospiz) in Verbindung, um alle notwendigen Schritte zu veranlassen.
  • Kleider (ausgenommen Schuhe), mit denen der Verstorbene zur Einsargung bekleidet werden soll, bringen Sie ins Krankenhaus (bzw. Pflegeheim, Pensionistenheim oder Hospiz) oder zu uns.
  • Am nächsten Werktag nach der Freigabe des Leichnams wird der Sterbefall beim zuständigen Standesamt zur Beurkundung angemeldet.

 

An einem anderen Ort oder im Ausland

Auch hier sind einige Maßnahmen zu treffen. Wir informieren Sie gerne persönlich, auch über alle notwendigen Amtswege, die für eine Überführung notwendig sind.

 

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