Nach der Trauerfeier können auf die Hinterbliebenen weitere Wege zukommen, die von den unterschiedlichen Lebensumständen des Verstorbenen abhängen.
In den meisten Fällen findet eine Verlassenschaftsabhandlung durch den Notar als Gerichtskommissär statt.
Berechtigungen und Verpflichtungen, die auf den Namen des/der Verstorbenen lauten, müssen gekündigt bzw. geändert werden. Hierunter fallen z.B.:
Wenn Sie ein Testament errichten wollen, sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Notar wenden. Er wird sie fachmännisch beraten. Sie erhalten bei jedem österreichischen Notar eine erste unentgeltliche Auskunft zu diesem Thema.